{ "culture": "de-DE", "name": "", "guid": "", "catalogPath": "", "snippet": "»Zur langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung werden in der zeichnerischen Darstellung weitere regionalbedeutsame Rohstoff-vorkommen als \u201eVorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung\u201c festgelegt« (RROP Region Hannover 2016, Beschreibende Darstellung, Abschnitt 3.2.3, Ziffer 01, Satz 3).", "description": "
ZVS: 8516_1000<\/SPAN><\/P> Das LBEG unterteilt die Rohstofflagerstätten in drei Klassen: <\/SPAN><\/P> Lagerstätten 1. Ordnung<\/SPAN>; <\/SPAN>gekennzeichnet durch eine besondere Qualität der Rohstoffe, die unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen nicht nur zur Deckung des regionalen, sondern auch eines überregionalen Bedarfs dienen oder geeignet sind. Diese Lagerstätten sind deshalb von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung (LBEG 2014).<\/SPAN><\/P> Lagerstätten 2. Ordnung<\/SPAN>; <\/SPAN>Lagerstätten, die aufgrund qualitativer Einschränkungen des<\/SPAN>Rohstoffs oder ihrer ungünstigen geographischen Lage abseits der Hauptverbrauchsgebiete und von überregionalen Verkehrswegen vorwiegend einer regionalen Versorgung dienen oder dafür geeignet sind. Diese Lagerstätten sind von volkswirtschaftlicher Bedeutung (LBEG 2014).<\/SPAN><\/P> Rohstoffvorkommen/Gebiete mit potenziell wertvollen Rohstoffvorkommen<\/SPAN>; <\/SPAN>Rohstoffgebiete, die aufgrund geringer Untersuchungsdichte hinsichtlich des Lagerstätteninhalts und der wirtschaftlich bedeutsamen Qualitätsmerkmale noch nicht ausreichend bekannt sind, um sie als Lagerstätten einzustufen und für konkrete Planungen ausreichend exakt abgrenzen zu können. Sie werden aber vor allem dann rohstoffwirtschaftliche Bedeutung erlangen, wenn der Bedarf aus den bekannten, gut untersuchten Lagerstätten nicht mehr zu decken ist (LBEG 2014).<\/SPAN><\/P> <\/P><\/DIV><\/DIV><\/DIV>",
"summary": "»Zur langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung werden in der zeichnerischen Darstellung weitere regionalbedeutsame Rohstoff-vorkommen als \u201eVorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung\u201c festgelegt« (RROP Region Hannover 2016, Beschreibende Darstellung, Abschnitt 3.2.3, Ziffer 01, Satz 3).",
"title": "Vorbehaltsgebiet Rohstoffgewinnung (RROP Region Hannover 2016)",
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