Copyright Text: Datengrundlage:
ATKIS 2011 (ATKIS-Vegetation OBJART 43002 – Wald), Luftbilder 2011, Landschaftrahmenplan Region Hannover (LRP) 2013 (Historisch Alte Waldstandorte) und RROP 2005-Daten;
- Ausschneiden der Hochmoore nach LBEG (UIS.HOCHMOORSCHUTZ_LBEG_19032014, Selektiert BODEN: Hochmoor) und Siedlungsflächen
- nur Flächen, größer 2,5 ha; kleine Flächen wurden belassen, sofern sie direkt angrenzend zu großen Waldstandorten liegen
Description: ZVS: 8516_2000Das LBEG unterteilt die Rohstofflagerstätten in drei Klassen: Lagerstätten 1. Ordnung; gekennzeichnet durch eine besondere Qualität der Rohstoffe, die unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen nicht nur zur Deckung des regionalen, sondern auch eines überregionalen Bedarfs dienen oder geeignet sind. Diese Lagerstätten sind deshalb von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung (LBEG 2014).Lagerstätten 2. Ordnung; Lagerstätten, die aufgrund qualitativer Einschränkungen desRohstoffs oder ihrer ungünstigen geographischen Lage abseits der Hauptverbrauchsgebiete und von überregionalen Verkehrswegen vorwiegend einer regionalen Versorgung dienen oder dafür geeignet sind. Diese Lagerstätten sind von volkswirtschaftlicher Bedeutung (LBEG 2014).Rohstoffvorkommen/Gebiete mit potenziell wertvollen Rohstoffvorkommen; Rohstoffgebiete, die aufgrund geringer Untersuchungsdichte hinsichtlich des Lagerstätteninhalts und der wirtschaftlich bedeutsamen Qualitätsmerkmale noch nicht ausreichend bekannt sind, um sie als Lagerstätten einzustufen und für konkrete Planungen ausreichend exakt abgrenzen zu können. Sie werden aber vor allem dann rohstoffwirtschaftliche Bedeutung erlangen, wenn der Bedarf aus den bekannten, gut untersuchten Lagerstätten nicht mehr zu decken ist (LBEG 2014).
Copyright Text: Datengrundlagen:
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP)
RROP 2005
Rohstoffsicherungskarte (RSK) des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG 2014).