Copyright Text: Datengrundlage:
ATKIS 2011 (ATKIS-Vegetation OBJART 43002 – Wald), Luftbilder 2011, Landschaftrahmenplan Region Hannover (LRP) 2013 (Historisch Alte Waldstandorte) und RROP 2005-Daten;
- Ausschneiden der Hochmoore nach LBEG (UIS.HOCHMOORSCHUTZ_LBEG_19032014, Selektiert BODEN: Hochmoor) und Siedlungsflächen
- nur Flächen, größer 2,5 ha; kleine Flächen wurden belassen, sofern sie direkt angrenzend zu großen Waldstandorten liegen
Description: ZVS: 8516_2000Das LBEG unterteilt die Rohstofflagerstätten in drei Klassen: Lagerstätten 1. Ordnung; gekennzeichnet durch eine besondere Qualität der Rohstoffe, die unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen nicht nur zur Deckung des regionalen, sondern auch eines überregionalen Bedarfs dienen oder geeignet sind. Diese Lagerstätten sind deshalb von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung (LBEG 2014).Lagerstätten 2. Ordnung; Lagerstätten, die aufgrund qualitativer Einschränkungen desRohstoffs oder ihrer ungünstigen geographischen Lage abseits der Hauptverbrauchsgebiete und von überregionalen Verkehrswegen vorwiegend einer regionalen Versorgung dienen oder dafür geeignet sind. Diese Lagerstätten sind von volkswirtschaftlicher Bedeutung (LBEG 2014).Rohstoffvorkommen/Gebiete mit potenziell wertvollen Rohstoffvorkommen; Rohstoffgebiete, die aufgrund geringer Untersuchungsdichte hinsichtlich des Lagerstätteninhalts und der wirtschaftlich bedeutsamen Qualitätsmerkmale noch nicht ausreichend bekannt sind, um sie als Lagerstätten einzustufen und für konkrete Planungen ausreichend exakt abgrenzen zu können. Sie werden aber vor allem dann rohstoffwirtschaftliche Bedeutung erlangen, wenn der Bedarf aus den bekannten, gut untersuchten Lagerstätten nicht mehr zu decken ist (LBEG 2014).
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Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP)
RROP 2005
Rohstoffsicherungskarte (RSK) des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG 2014).
Description: Digitale landesweite Übersichtskarte:
Geometrien aller nds. FFH-Gebiete.
Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen "Karte der gemeldeten FFH-Gebiete in Niedersachsen" werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen einschließlich der bereits durch die EU-Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgestellten Gebiete flächendeckend dargestellt.
Description: ZVS: 8516_1000Das LBEG unterteilt die Rohstofflagerstätten in drei Klassen: Lagerstätten 1. Ordnung; gekennzeichnet durch eine besondere Qualität der Rohstoffe, die unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen nicht nur zur Deckung des regionalen, sondern auch eines überregionalen Bedarfs dienen oder geeignet sind. Diese Lagerstätten sind deshalb von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung (LBEG 2014).Lagerstätten 2. Ordnung; Lagerstätten, die aufgrund qualitativer Einschränkungen desRohstoffs oder ihrer ungünstigen geographischen Lage abseits der Hauptverbrauchsgebiete und von überregionalen Verkehrswegen vorwiegend einer regionalen Versorgung dienen oder dafür geeignet sind. Diese Lagerstätten sind von volkswirtschaftlicher Bedeutung (LBEG 2014).Rohstoffvorkommen/Gebiete mit potenziell wertvollen Rohstoffvorkommen; Rohstoffgebiete, die aufgrund geringer Untersuchungsdichte hinsichtlich des Lagerstätteninhalts und der wirtschaftlich bedeutsamen Qualitätsmerkmale noch nicht ausreichend bekannt sind, um sie als Lagerstätten einzustufen und für konkrete Planungen ausreichend exakt abgrenzen zu können. Sie werden aber vor allem dann rohstoffwirtschaftliche Bedeutung erlangen, wenn der Bedarf aus den bekannten, gut untersuchten Lagerstätten nicht mehr zu decken ist (LBEG 2014).
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RROP 2005
Rohstoffsicherungskarte (RSK) des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG 2014).
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"Standortbezogenes natürliches ackerbauliches Ertragspotenzials" (AEpot)nachLandesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG2013). Das LBEG unterteilt das AEpot in Niedersachsen in sieben Klassen (von „äußerst gering“ bis „äußerst hoch“). LandwirtschaftlicheTeilräume (Nord-Ost, Nord-West, Süd)in der Region Hannover nach Landwirtschaftskammer Niedersachsen 2013 (LWK 2013: Landwirtschaftliche Expertise zur Neruaufstellung des RROP 2015 für die Region Hannover).
Erfassung:
- Standortbezogenes natürliches ackerbauliches Ertragspotenzial (AEpot)Klassifikation nach LBEG 2013;Differenziert nach Teilräumen (Teilraum Nordost und Teilraum Nordwest AEpotKlassen 4-7, Teilraum Süd AEpotKlassen 5-7) und diese dann zusammengeführt
-Siedlungsflächen und Waldflächenabgezogen
Außerdem Gebiete zur Vergrößerung des Waldanteils abgezogen (nachträgliche Bearbeitung 2018, um bislang den nur optisch aufgrund der Layerreihenfolge für den Druck erzeugten Stand dauerhaft zu fixieren). Aufgrund verschiedener Multipart Auflösungen kommt es zu dem abweichenden DS-Stand von 372 DS).