Description: Auszug aus Natur und Landschaft, 76. Jg. (2001) Heft 11
Titel: Unzerschnittene verkehrsarme Räume in Deutschland 1999
Autorin: Christa Gawlak
»"1 Ausgangspunkt und Sachstand
Im Jahre 1978 wurde von der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie erstmalig eine Karte der unzerschnittenen verkehrsarmen (UZV) Räume der Bundesrepublik Deutschland erstellt. Ziel dieser Untersuchungen war es, großflächige, unzerschnittene und damit vom Verkehrslärm gering belastete Räume zu ermitteln, welche für die Erholungsvorsorge von Bedeutung sind. Unter dem gleichen Gesichtspunkt erfolgte 1987 eine Fortschreibung der UZV-Räume.
Die nun vorliegende Karte der "Unzerschnittenen verkehrsarmen Räume > 100 km2 übernimmt einen Teil der Auswahlkriterien früherer Arbeiten (vgl. LASSEN 1979 und 1987). Sie stellt jedoch keine reine Fortschreibung dar. Zum einen sind erstmals die neuen Länder berücksichtigt worden. Zum anderen wurden die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume nicht nur auf ihre Bedeutung für die Erholungsvorsorge hin betrachtet, sondern es wurden auch weitere Belange der Raumnutzung (z. B. Naturschutz und Landschaftspflege) berücksichtigt.
Für die Entwicklung der Karte wurden den Verkehrsmengenkarten der Flächenländer (Ausgabe 1996/97) Angaben entnommen und folgende Kriterien zu Grunde gelegt:
1. Die Mindestgröße eines UZV-Raumes beträgt 100 km2.
2. Als zerschneidend werden alle Bahnstrecken (ein- und mehrgleisig) angesehen, sofern sie nicht in einem UZVRaum als Kopfbahnhof enden.
3. Alle Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge von mehr als 1000 Kfz/24 h werden als zerschneidend angesehen.
4. Befindet sich in einem UZV-Raum ein Gewässer, welches mehr als die Hälfte des Raumes beansprucht, wird dieses Gebiet nicht als UZV-Raum betrachtet.
Die Verkehrsmengenkarten liegen im Maßstab 1:200000 bzw. 1:300000 vor (vgl. Literaturverzeichnis). Sie enthalten die Zählergebnisse 1995 für Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landes- bzw. Staatsstraßen. Die Zählergebnisse sind für alle Flächenländer verfügbar. Fasst man nur die Bahnstrecken, Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen unter dem Kriterium 1000 Kfz/24 h zusammen, so erhält man die unzerschnittenen verkehrsarme Räume> 100 km2, die in der Karte grün und gelb dargestellt sind [hier UIS.UZV_OHNE_KREISZAEHLUNG]
In einigen Verkehrsmengenkarten (RP, SH, BW, NW, MV) sind zusätzlich zu den genannten Straßenkategorien auch die Verkehrszählungen der Kreisstraßen berücksichtigt worden. Auch diese Verkehrszählungen beinhalten eine beachtliche Anzahl von Straßen, welche den Grenzwert von 1000 Kfz/24 h überschreiten. Die relativ hohe Frequentierung dieser niedrigen Straßenkategorie war Anlass dazu, die Kreisstraßenzählungen flächendeckend in die Arbeit einzubeziehen. Unter Berücksichtigung der Kreisstraßen > 1000 Kfz/24 h erhält man die grün dargestellten Flächen [hier UIS. UZV_MIT_KREISZAEHLUNG]«.
Description: Dr. Ansgar Hoppe hat im Auftrag der unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover die gemeldeten Wallhecken in der Region Hannover überprüft. Die 34 untersuchten potenziellen Wallhecken wurden wegen unterschiedlicher Einschätzungen in 47 Abschnitte unterteilt. 28 Abschnitte wurden nach Drachenfels (2004) als Wallhecken verifiziert. Nach dem niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) werden seit dem 1. März 2010 Wallhecken, die Teile von Wäldern sind, aus dem Schutz als geschützte Landschaftsbestandteile ausgenommen. Nach dieser Gesetzeslage fallen nur noch 9 der untersuchten Wallhecken ganz oder abschnittsweise unter den Schutz von § 22 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG (Wallhecken außerhalb von Wäldern). Diese werden als freistehende Wallhecken bezeichnet.
Felder:
ALLGEMEIN
Hier immer "Wallhecke"
BEZEICHNER
Kurzbeschreibung der Wallhecke
CODE
Aktenzeichen der gemeldeten Wallhecken
CODE_Nr
Numerischer Teil des Aktenzeichens
GEOBASIS
Daten/Karten, die als Basis für die Kartierung dienten
SONSTIGES
Erläuterungen
BIOTOPTYP
Biotoptyp Kürzel nach Drachenfels (2004)
VERIFIZ
Verifizierung der Einstufung als Wallhecke (nach Drachenfels 2004)
J = ja, N = nein, P = noch zu prüfen
Zu prüfende Wallhecken sind zu behandeln wie verifizeirte, bis die Prüfung abgeschlossen ist
FOTO1 bis FOTO5
zugeordnete Fotos aus dem Verzeichnis BIlder
LAENGE
Länge der Wallhecke in Meter
NEU_Para22
Einstufung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG
J = ja, N = nein, P = noch zu prüfen
Zu prüfende Wallhecken sind zu behandeln wie verifizeirte, bis die Prüfung abgeschlossen ist
FOTO1_Verw
Hyperlink-Feld für FOTO1. Der Pfad zum Verzeichnis Bilder muß beim Aufspielen der Daten an einem anderen Ort angepaßt werden.